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Mehrwertsteuer auf Eigenverbrauch - was heißt das konkret?

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Eingestellt 9, Okt 2014 in Photovoltaik von Claus Scheuber

In einer Veröffentlichung von TOP50 Solar Experte Thomas Seltman zum Thema Mehrwertsteuer auf Solarstrom-Eigenverbrauchhabe ich folgendes gefunden:

Rechenbeispiel:

Der Anlagenbetreiber bezieht Strom zum Nettopreis von 22 Cent (ohne Umsatzsteuer) und zahlt monatlich 5 Euro netto Grundgebühr. Er bezieht 3.000 Kilowattstunden (kWh) Strom aus dem Netz und verbraucht 1.000 kWh Solarstrom selbst. Die bezogene Kilowattstunde kostet damit 22 Cent plus (5 Euro x 12 Monate / 3.000 kWh =) 2 Cent = 24 Cent (netto). Für den selbst verbrauchten Solarstrom zahlt er demnach 1.000 kWh x 0,24 Euro x 0,19 (Steuersatz) =  45,60 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt.

 

Was heißt das jetzt konkret?

Hier wurde auch die im Bezugspreis enthaltene EEG Umlage für die Mehrwertsteuerberechnung eingepreist -  obwohl dies doch für Ankagen unter 10 kWp gar nie zur Debatte stand.

Zudem: woher will denn das Finanzamt die Menge meines Eigenverbrauchs wissen, wo die nichtmal vom Netzbetreiber gemessen werden kann?

Wie also ist diese steuerliche Regelung des BMF, auf die sich der Autor bezieht, praktisch anzuwenden?

MsG

Claus Scheuber

 

   

2 Antworten

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Beantwortet 13, Okt 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Das Zitat stammt aus meinem hier veröffentlichten Kurzbeitrag:

http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/umsatzsteuer-fuer-privaten-eigenverbrauch.html

Wie man es konkret errechnet ist ja im Zitat sehr klar und einfach vorgerechnet.

Zu den Nachfragen:

Für das Finanzamt spielen die Strompreisbestandteile keine Rolle. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis für Strom aus dem Netz einschließlich aller Nebenkosten. Man nehme also den Strombezugspreis ohne Umsatzsteuer und addiere die auf die Kilowattstunde umgelegte Grundgebühr (ebenfalls ohne Umsatzsteuer).

Für die Ermittlung der Anzahl der eigenverbrauchten Kilowattstunden ist der Anlagenbetreiber selbst zuständig. Ob der Netzbetreiber das misst ist dem Finanzamt egal. Der Anlagenbetreiber kann den Eigenverbrauch messen, indem er die Erzeugung misst und die Überschusseinspeisung ins Netz - die Differenz ist der Eigenverbrauch. Hat der Betreiber keinen Erzeugungszähler kann er auch den Wert nehmen, den der Wechselrichter misst. Hat der Wechselrichter keine Erzeugungsmessung, muss der Betreiber schätzen (sonst schätzt das Finanzamt). Beim Schätzen geht das Finanzamt von einer Erzeugung von 1000 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung aus.

Im Grunde ist das alles gar keine neue Regelung, denn es ergibt sich bei Auslegung der geltenden Steuergesetze. Was das BMF-Schreiben hier liefert ist lediglich eine Auslegungshilfe für die Praxis.
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