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Warum enthalten die Stromrechnungen nicht die Zusatz-/Folgekosten bei Strom aus Kohle und Kernenergie?

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Eingestellt 16, Apr 2014 in Energiewende von petermannstaug
In den Stromrechnungen werden die Kosten für die EEG centgenau ausgewiesen. Damit wird dem Verbraucher Angst vor der Energiewende gemacht. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber die EVU zwingt, ihre Zusatz- und Folgekosten für Strom aus Kohle (CO2-Ausstoß) und Kernkraft (Entsorgung) ebenfalls centgenau in den Rechnungen auszuweisen. Dann würde der Verbraucher große Augen bekommen und die erneuerbare Energie nicht mehr ablehnen sondern begrüßen!

Nachsatz: Die Angaben der EVU müssen zwingend von neutraler Stelle überprüft werden.
   

3 Antworten

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Beantwortet 16, Apr 2014 von Stefan Preiß (100 Punkte)

Das ist wirklich eine unzulässige Verzerrung. Auch diejenigen, die "mehr Markt" fordern, müssten eine Internalisierung der externen Kosten fossiler Energien fordern, da ihre Existenz ein suboptimales Marktergebnis induziert.

Greenpeace Energy und der BWE haben vor einiger Zeit beim FÖS mal eine Analyse anfertigen lassen, die den Versuch unternimmt, die "Konventionelle-Energien-Umlage" auszurechnen. Ergebnis für 2012 war, dass sie bei 10,2 ct/kWh läge (vgl. http://www.euwid-energie.de/news/neue-energien/einzelansicht/Artikel/studie-konventionelle-energien-umlage-dreimal-so-hoch-wie-eeg-umlage.html)

Mit Blick auf die EEG-Umlage kommt erschwerend dazu, dass sie die Kosten der Energiewende vollkommen unzureichend abbildet. So sind die Förderkosten in den vergangenen Jahren in einem viel geringeren Umfang angestiegen als die EEG-Umlage. Systemimmanent ist die Umlage durch sinkende Großhandelspreise an den Strombörsen gestiegen. Es besteht also die paradoxe Situation, dass die hohe Stromproduktion aus Erneuerbaren sinkende Börsenpreise, damit aber gleichzeitig steigende EEG-Differenzkosten hervorruft.

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Beantwortet 16, Apr 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin, moin,

weshalb sollten auf einer Rechnung "Kosten" erscheinen, die nicht dahin gehören? Diese "Kosten" werden ja später an den Staat, sprich Steuerzahler, weitergegeben.

Oder zahlt bis heute ein einziger AKW-Betreiber die Polizeieskorten für die Mülltransporte? NEIN, der Steuerzahler.

Wer zahlt die "Instandsetzung" gammeliger Lagerorte??? Zahlen doch nicht die EVU's, also gehören diese Kosten nicht auf deren Rechnung.

mfg   tugu
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Beantwortet 17, Apr 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Neben der pathologischen und unverantwortlichen Vernachlässigung der externen Kosten bei der Strompreisbildung hier noch ein weiterer Aspekt:

Auf den Stromrechnungen wird dem Verbraucher regelmäßig die preissenkende Wirkung der EE-Stromeinspeisung vorenthalten - ja verschwiegen.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland fordert  schon seit Jahren, dass auf den Stromrechnungen nicht nur die Höhe der EEG-Umlage sondern auch die Entlastung durch den börsenpreissenkenden Effekt des EE-Stroms genannt wird. Diese Information enthält neben einen politisch psychologischen Effekt auch die Information zur Strompreissenkung durch Erneuerbare. Erst daraufhin kann die spannende Frage geklärt werden, ob das Senkungspotential auch an die Verbraucher weitergegeben wird.
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