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PV mieten Betreibermodelle zur Eigenstromnutzung

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Eingestellt 7, Apr 2014 in Photovoltaik von Michael Vogtmann (237 Punkte)

Die DGS Franken hat innovative Konzepte für den wirtschaftlichen Betrieb von  PV- Anlagen auf fremden Dächern entwickelt. Diese ermöglichen es, die Abzüge durch das "Marktintegrationsmodell" und die EEG-Umlage zu vermeiden. Drei Vertragskonstellationen stehen zur Verfügung: Das Modell „Dritte vor Ort beliefern“ kann als Stromlieferung verstanden werden. Allerdings ist für den durch Dritte verbrauchten PV-Strom eine verringerte EEG-Umlage zu berücksichtigen. Um die EEG-Umlage zu vermeiden, wurden die Modelle zur „Miete der Gesamtanlage“ und die „ideelle Teilmiete“ entwickelt. Der technische Anschluß der PV Anlage im Gebäude ist bei allen drei Betreiberkonzepten gleich: Der PV Investor (Anlageneigentümer) errichtet auf dem Gebäude des Grundstückseigentümers/- pächters bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe eine netzgekoppelte PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird vorrangig auf dem Grundstück verbraucht. Dafür wird dem PV Investor vom Solarstromnutzer (Grundstückseigentümer/-pächter) ein Nutzungsentgelt gezahlt. Hierdurch kann der Grundstückseigentümer/-pächter kostengünstig seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Der nicht direkt genutzte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. 

A. "Dritte vor Ort beliefern"

Der Stromlieferpreis wird auf Basis von kWh genutztem PV Strom frei kalkuliert oder an der EEG-Vergütung orientiert. Er bleibt über die Vertragslaufzeit konstant oder es werden moderate jährliche Lieferpreiserhöhungen von z.B.1% vereinbart. Für jede gelieferte kWh PV Strom muss die jeweils gültige EEG Umlage, abzüglich 2 Ct., an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abgeführt werden (solares Grünstromprivileg).

B. „PV-Anlage mieten“

Neben den Abzügen des Marktintegrationsmodells wird hier die EEG-Umlage vermieden. Der Anlageneigentümer vermietet dem Solarstromnutzer (Grundstückseigentümer/-pächter) eine PV-Anlage. Der Solarstromnutzer wird zum  Betreiber der Anlage, erzeugt und verbraucht den PV Strom selbst.  Für überschüssigen PV-Strom erhält er die Einspeisevergütung. Die Miete für die Nutzung der Anlage („PV-Miete“) wird auf der Grundlage des prognostizierten Ertrages und der prognostizierten Eigenverbrauchsquote ermittelt. Der Solarstromnutzer (PV-Mieter) trägt im Kern das wirtschaftliche Betriebsrisiko. Erfüllt z.B. der Vermieter der Anlage seine Verpflichtungen zur Übernahme der technischen Betriebsführung nicht und kann Schadensersatz – im Falle einer Insolvenz– gegen ihn nicht durchgesetzt werden, kann es für den "PV-Mieter" zum Ernstfall kommen.  

C. „Teilanlagenmiete“

Die Ansätze „Dritte vor Ort beliefern“ und „PV-Anlagen mieten“ werden hierbei gewissermaßen kombiniert. Der Anlageneigentümer vermietet dem Solarstromnutzer einen ideellen Anteil der Anlage, der dessen prognostizierten Eigenverbrauchsanteil entspricht, zur Mitnutzung. Der dem Anlageneigentümer als (Haupt-)Betreiber zustehende Teil des Stroms wird gegen EEG-Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist. EEG-Umlage fällt nicht an, denn der Solarstromnutzer ist (Teil-) Mieter der Anlage und dadurch selbst (Mit-)Betreiber der Anlage, so dass der Strom im Wortsinne „selbst“ verbraucht wird. 

PV-Anlage mieten – Best Practise Beispiele
Nürnberg - Südstadtbad
Stromverbrauch p.a.: ca. 1 Mio kWh
Mindestlast: 80 kW (Nacht)
Strompreis: 18 Ct (HT)
PV Anlage: 76 kWp, O/W Ausrichtung
Garantierter PV-Ertrag: 67.500 kWh (880 kWh/ kWp/a)
100% Eigenverbrauchsquote, 7% Autarkiequote
Vertragslaufzeit: 20 Jahre
Jährliche Miete: 11.400 € (entspricht ca. 17 Ct/kWh)
>>1 Ct/kWh Stromkostenvorteil für Nürnberg Bad (auf 7% Strombedarf)
>> ca. 4 Ct/kWh mehr für investierende Bürger Geno als 13 Ct EEG-Verg
>> ermöglicht der Bürgergeno 7% Rendite auf das Einlagekapital

Hier finden Sie die vollständige Präsentation

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