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Welche Rahmenbedingungen muss ein Batteriespeichersystem erfüllen, um förderfähig zu sein?

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Eingestellt 12, Nov 2013 in Photovoltaik von Anonym
   

1 Antwort

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Beantwortet 13, Nov 2013 von Andreas Kühl (181 Punkte)

Eine spezielle Zertifizierung von Batteriespeichern gibt es nicht, jedoch gibt es eine ganze Reihe von technischen Anforderungen an die Batteriespeicher:

Die Fördervoraussetzungen gemäß den “Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen” des BMU:
 
  • maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt von 60 Prozent der installierten Leistung für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, auch bei Außerbetriebnahme des Speichers
  • die Wechselrichter der  Anlagen verfügen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist oder über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung
  • Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten.
  • Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
  • Die Batterien benötigen eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 7 Jahren vor. Hierbei wird bei Defekt der Batterien der Zeitwert der Batterien ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich anhand einer über den Zeitraum von 7 Jahren linear angenommenen jährlichen Abschreibung.
  • Der sichere Betrieb des Batteriespeichersystems und der Batterie ist durch die Einhaltung geeigneter Normen zu gewährleisten.
  • Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
  • Eigenbauanlagen, gebrauchte Speicher und Prototypen sind nicht förderfähig.

 

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