Eine spezielle Zertifizierung von Batteriespeichern gibt es nicht, jedoch gibt es eine ganze Reihe von technischen Anforderungen an die Batteriespeicher:
Die Fördervoraussetzungen gemäß den “Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen” des BMU:
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maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt von 60 Prozent der installierten Leistung für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, auch bei Außerbetriebnahme des Speichers
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die Wechselrichter der Anlagen verfügen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist oder über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung
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Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten.
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Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
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Die Batterien benötigen eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 7 Jahren vor. Hierbei wird bei Defekt der Batterien der Zeitwert der Batterien ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich anhand einer über den Zeitraum von 7 Jahren linear angenommenen jährlichen Abschreibung.
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Der sichere Betrieb des Batteriespeichersystems und der Batterie ist durch die Einhaltung geeigneter Normen zu gewährleisten.
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Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
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Eigenbauanlagen, gebrauchte Speicher und Prototypen sind nicht förderfähig.